
Der Wunsch, eigene Honigbienen (Apis mellifera) im Garten zu halten, entsteht aus ganz unterschiedlichen Motiven: Manche möchten die Bestäubung der Obstbäume sichern, andere das emsige Treiben eines Bienenvolks aus nächster Nähe erleben, dem Bienensterben etwas entgegensetzen oder schlicht selbst geernteten Imker-Honig genießen. Realisieren lässt sich dieser Wunsch auf verschiedene Weise – vorausgesetzt, im eigenen Garten und in der näheren Umgebung stehen das ganze Jahr über ausreichend Bäume und Blühpflanzen zur Verfügung. Wer diese Voraussetzung erfüllt, kann sich entweder von einem regionalen Imker Bienenstöcke in den Garten stellen lassen, selbst zum Imker werden oder einen Bienenstock über einen Full-Service-Dienstleister mieten.
Unabhängig davon, welcher Weg gewählt wird: Bevor die Bienen in den Garten einziehen, gibt es einiges zu wissen und zu bedenken. In jedem Fall empfiehlt es sich, Kontakt zum örtlichen Imkerverein aufzunehmen. Dort finden sich erfahrene Ansprechpartner, die bei diesem Vorhaben mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Mehrere Völker nebeneinander
Honigbienen begeben sich auf Nektarsuche in einem Umkreis von rund drei Kilometern um ihren Bienenstock. Befinden sich also bereits Bienenstöcke eines Imkers in dieser Reichweite, sammeln dessen Arbeiterinnen ohnehin Pollen im eigenen Garten. Interessierte Hobbygärtner können daher auf einen Imker oder Imkerverein zugehen und anfragen, ob dieser bereit wäre, einen oder – meist aus praktischen Gründen bevorzugt – mehrere Bienenstöcke (in der Regel sogenannte Magazinbeuten) im eigenen Garten aufzustellen.
Häufig ist die Bereitschaft dazu an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt: Meist sollte es sich um mehr als ein Volk handeln. Der Grund liegt im Betreuungsaufwand für den Hobbyimker, denn Imkern bedeutet weit mehr, als im Frühjahr ein Bienenvolk aufzustellen und später den Honig zu ernten. Dazwischen sind zahlreiche Arbeitsschritte nötig, damit das Volk gesund und vital bleibt. Befindet sich der Imker innerhalb des Drei-Kilometer-Radius zum neuen Standort, würden die Bienen zunächst zu ihrem gewohnten Stock zurückfliegen. Erfahrene Imker kennen jedoch Methoden, mit denen sich das Volk den neuen Standort als „Heimat“ einprägt.
Recht und Pflicht bei der Bienenhaltung
Für die Aufstellung eines Bienenstocks ist grundsätzlich keine behördliche Genehmigung notwendig. Dennoch sind einige rechtliche Punkte zu beachten.
Anmeldepflicht nach der Bienenseuchenverordnung
Gemäß der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) muss unabhängig von der Volksgröße jedes Bienenvolk beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden. Dort heißt es in § 1a: „Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.“ Ziel dieser Regelung ist es, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung von Bienenseuchen zu verhindern oder zu minimieren. Auch Schutzmaßnahmen gegen verschiedene Krankheiten oder Schädlinge sind in der BienSeuchV geregelt.
Baurecht und Nachbarschaftsrecht
Für freistehende, also bewegliche Magazinbeuten ist im Allgemeinen keine Baugenehmigung erforderlich. Anders kann dies bei einem großen, fest installierten Bienenhaus aussehen. Außerdem ist das Nachbarschaftsrecht zu berücksichtigen: In Wohngebieten ist das Aufstellen von Bienenvölkern normalerweise nicht ausdrücklich verboten, dennoch sollte geprüft werden, ob der örtliche Bebauungsplan Kleintierhaltung oder Bienenzucht ausschließt. Solange die Beeinträchtigungen unwesentlich bleiben, müssen Nachbarn Bienenflug sowie gelegentliche Verschmutzungen durch Bienenkot hinnehmen. Um Konflikten vorzubeugen, empfiehlt sich vorab ein gemeinsames Gespräch mit den Nachbarn – idealerweise zusammen mit dem betreuenden Imker. Dabei lässt sich klären, wie das Ausflugloch ausgerichtet werden sollte, welche Abstände zum Nachbargarten sinnvoll sind, wie eine Wassertränke eingerichtet wird und wie der Garten insgesamt bienenfreundlich gestaltet werden kann.
Ein süßes und arbeitsreiches Hobby
Der ideale Zeitpunkt für den Einzug eines Bienenvolks ist das Frühjahr. Damit die Bienen von Anfang an gesund und vital bleiben, werden sie im Frühjahr und Sommer regelmäßig auf Vitalität und Schwarmtrieb hin kontrolliert. Gelegentlich kann ein Volk seine Königin – auch Weisel genannt – verlieren. Ist noch junge Brut vorhanden, kann eine neue Königin herangezogen werden. Andernfalls wäre das Volk verloren, sofern der Imker nicht aus einem benachbarten Volk eine Brutwabe entnehmen und diese dem weisellosen Volk zusetzen kann. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, mehrere Völker nebeneinander zu halten.
Für den betreuenden Imker spielt zudem die Erreichbarkeit eine Rolle: Eine volle Honigzarge kann schnell bis zu 30 Kilogramm auf die Waage bringen, weshalb der Weg vom Auto zu den Bienenstöcken nicht zu weit sein sollte. Wer selbst Hobbyimker werden möchte, nimmt am besten Kontakt zu einem Imkerverein auf und belegt einen Imkerkurs.
Bienenstock mieten – Full-Service für Hobbygärtner
Wer sich die eigene Betreuung eines Bienenvolks nicht zutraut oder dafür keine Zeit hat, kann bei entsprechenden Firmen oder Imkern einen Bienenstock mieten. Im Mietpreis sind in der Regel die Kosten für Aufstellung, Pflege und Honigernte enthalten – ein solcher Full-Service hat allerdings auch seinen Preis. Das Angebot richtet sich zwar an Privatpersonen, wird aber gerne auch von Unternehmen genutzt, die Wert auf Nachhaltigkeit legen. Meist wird ein Bienenvolk für mindestens ein Jahr vermietet: Der Dienstleister beurteilt bei einem Termin vor Ort den geplanten Standort und stimmt die weitere Vorgehensweise mit dem Hobbygärtner ab. Anschließend übernimmt er die Aufstellung des Volks, meldet es beim zuständigen Veterinäramt an und holt ein aktuelles Gesundheitszeugnis ein. Wichtig ist außerdem, dass das Bienenvolk während der Vertragslaufzeit gegen Diebstahl und Vandalismus versichert ist und in der Hauptsaison regelmäßige Kontrollen durch einen Imker erfolgen.
So gestalten Sie einen bienenfreundlichen Garten
Damit Honigbienen die ganze Saison über ausreichend Nektar finden, dürfen geeignete Futterpflanzen im Garten nicht fehlen. Im Handel sind mittlerweile zahlreiche insektenfreundliche Pflanzen und Sämereien deutlich gekennzeichnet. Empfehlenswert ist es, den Garten entsprechend anzulegen: Für die Frühtracht eignen sich Zwiebelblumen, Blühgehölze und Beerensträucher, für die Sommertracht nektarreiche Kräuter, (Wild-)Stauden und Blumen, und für die Spättracht Herbstblumen. Um auch weitere Wildbienen-Arten und andere nützliche Insekten willkommen zu heißen, kann ein Stück Garten bewusst „verwildert“ oder eine Bienenweide angelegt werden. Abgerundet wird ein bienenfreundlicher Garten durch eine frei wachsende Hecke aus Kornelkirsche, Holunder, Schlehe, Wildrosen oder Liguster.
Varroa-Milben – der ärgste Feind der Honigbienen
Als invasiver Parasit gilt die Varroa-Milbe als schlimmster Feind der Honigbienen. Diese Milbenart hat sich in Deutschland seit den 1970er-Jahren verbreitet und schwächt die Völker, weil sie Viren auf die Bienen und ihre Brut überträgt. Bleibt ein starker Befall unbehandelt, kann er zum Verlust des gesamten Volkes führen.
Meldepflicht und Behandlungspflicht
Seit März 2026 besteht nach der neuen bundesweiten Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) grundsätzlich eine Meldepflicht bei Varroabefall. Da die Milbe jedoch nahezu flächendeckend auftritt, gibt es Ausnahmeregelungen der Länder, sodass in vielen Regionen der alltägliche Befall nicht einzeln an das Veterinäramt gemeldet werden muss. Gemäß § 15 der BienSeuchV gilt zudem eine pauschale Behandlungspflicht aller Bienenvölker bei Varroabefall. Nach dem Tierarzneimittelgesetz ist der Imker außerdem verpflichtet, die Behandlung zu dokumentieren und einen Kontrollnachweis zu führen.
Sprühbehandlung mit Oxalsäure sicher durchführen
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben liegt es im Interesse jedes Hobbygärtners, dass es den fleißigen Bienen im eigenen Garten gut geht. Als zugelassenes Mittel gegen die Varroa-Milbe hat sich beispielsweise Oxalsäure etabliert. Da die Sprühbehandlung nicht auf Milben wirkt, die unter gedeckelten Brutzellen versteckt sind, wird sie nur durchgeführt, wenn das Bienenvolk komplett brutfrei ist oder nur noch eine geringe Restbrut vorhanden ist. Im letzteren Fall empfiehlt es sich, die Zelldeckel vorher mit einer Entdeckelungsgabel oder einem Messer zu entfernen. Die Sprühbehandlung mit Oxalsäure kann von Frühjahr bis Winter erfolgen, sofern bei der Winterbehandlung eine Außentemperatur von mindestens 8 °C herrscht.

Für die Anwendung eignen sich säureresistente Handsprüher wie der Birchmeier Foxy Plus. Bei der Sprühbehandlung mit Oxalsäure ist grundsätzlich Vorsicht geboten: Der Imker sollte eine Schutzbrille, eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2, besser FFP3) und säurefeste Handschuhe tragen. Zusätzlich sollte ein Eimer Wasser bereitstehen, um Säurespritzer sofort von Kleidung oder Haut abspülen zu können. Die genauen Vorgaben zur richtigen Anwendung der Oxalsäure-Sprühbehandlung gegen die Varroa-Milbe lernen angehende Imker in den entsprechenden Imkerkursen vor Ort.






