
Das Verbot des Kirschlorbeers in der Schweiz hat ein Thema wieder in den Fokus gerückt, das uns alle betrifft: invasive Arten. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Welche Pflanzen sind betroffen – und was können wir als Gartenbesitzer konkret tun?
Was sind invasive Arten?
„Invasiv“ bedeutet zunächst nur: Etwas breitet sich stark aus. Im ökologischen Kontext sprechen wir aber von Pflanzen oder Tieren, die ursprünglich nicht in einem Gebiet heimisch waren, sich dort aber unkontrolliert vermehren – mit gravierenden Folgen für die einheimische Natur.
Typische Merkmale invasiver Arten:
- rasches Wachstum
- hohe Samenproduktion oder vegetative Vermehrung
- große Anpassungsfähigkeit
- keine natürlichen Feinde
Wandel gehört zur Natur – aber nicht immer
Veränderungen in der Natur sind normal. Pflanzen wandern mit den sich ändernden Bedingungen, erobern neue Lebensräume. Aber: Das geschieht normalerweise langsam – mit Raum für ein Gleichgewicht. Der Mensch jedoch beschleunigt diesen Prozess dramatisch. Transporte über Kontinente, Klimawandel, intensive Landnutzung – all das schafft ideale Bedingungen für gebietsfremde Arten.

Warum invasive Arten problematisch sind
Invasive Arten verdrängen heimische Pflanzen, verändern Lebensräume und können sogar ganze Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen. Ihre Auswirkungen lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:
1. Ökologische Schäden
Sie gefährden die biologische Vielfalt, verändern Wasserhaushalt und Vegetationsstrukturen – manchmal mit langfristigen Folgen für Flora und Fauna.
2. Wirtschaftliche Schäden
Die Bekämpfung invasiver Arten kostet Geld – etwa wenn sie Ernten bedrohen oder sich im Forst breitmachen. So ist beispielsweise der Kirschlorbeer in Wälder abgewandert und breitet sich dort über Gebühr aus. Er nimmt dem Bodenflor das Licht und verändert das Waldgefüge.
3. Gesundheitliche Risiken
Manche Arten wie die Herkulesstaude verursachen schwere Hautreaktionen, andere fördern Allergien und Asthma wie die Japanischen Zeder oder auch Olivenbäume.

Was tut die Politik?
Die EU verfolgt eine klare Strategie:
- Prävention: Einfuhrbeschränkungen, Frühwarnsysteme
- Bekämpfung: Maßnahmen sollen gezielt, effektiv und finanzierbar sein
Die sogenannte Unionsliste nennt alle Pflanzen und Tiere mit invasivem Potenzial – derzeit 41 Arten. Nationale Listen können diese ergänzen und verschärfen. In der Schweiz sind bereits 88 Arten als invasiv eingestuft.
Was können wir als Gartenbesitzer tun?
1. Informieren und bewusst pflanzen
Nutzen Sie die Listen als Entscheidungshilfe. Was in Deutschland erlaubt ist, kann in der Schweiz schon verboten sein – wie beim Kirschlorbeer. Fragen Sie im Fachhandel oder bei GaLaBau-Betrieben gezielt nach unbedenklichen Alternativen.
2. Auf Alternativen setzen
Viele invasive Arten haben schöne, ungefährliche Geschwister – oft auch heimische. Wer auf Nummer sicher gehen will, kauft keine Pflanzen von der Unionsliste, selbst wenn sie noch erlaubt sind.
3. Verbreitung verhindern
Wer bereits invasive Pflanzen im Garten hat, muss nicht gleich roden – aber handeln:
- Blütenstände vor Samenbildung entfernen
- Ausläufer kontrollieren
- Pflanzenreste fachgerecht entsorgen – niemals in der Natur!
4. Unterstützen und mithelfen
Viele Projekte setzen auf Freiwillige, um invasive Arten wie die Herkulesstaude oder das Drüsige Springkraut zu bekämpfen. Wichtig: Nur mit fachlicher Anleitung – sonst riskiert man, mehr Schaden anzurichten als zu helfen.

Welche Pflanzen sind besonders problematisch?
Hier eine Auswahl verbotener oder bedenklicher Arten (EU Unionsliste: nabu.de)
- Götterbaum – aggressiv wachsend, schädigt sogar Gebäude
- Wasserhyazinthe, Wasserpest – verstopfen Gewässer, gefährden Wasserpflanzen
- Riesenbärenklau – gesundheitsschädlich und dominant
- Seidenpflanze, Indisches oder Drüsiges Springkraut, Flieder-Knöterich/ Himalaya-Knöterich – verdrängen heimische Arten
- Kirschlorbeer, Sommerflieder, Hanfpalme, Robinie, Lupine, Armenische Brombeere – in der Schweiz verboten, verändern Bodenverhältnisse oder breiten sich unkontrolliert aus (gesamte Liste)

Ein Blick in unsere Gärten
Auch beliebte Gartenpflanzen können zum Problem werden, wenn sie verwildern – darunter:
- Chinaschilf, Essigbaum, Henry-Geißblatt
- Kermesbeere, Telekie, Eschenahorn
- Teppich-Zwergmispel, Vielblättrige Lupine
- Afrikanisches Lampenputzergras – kann Hautreizungen verursachen
Teichbesitzer sollten besonders achtsam sein: Pflanzen wie das Nadelkraut oder Kanadische Wasserpest verbreiten sich auch durch Tiere und sind schwer zu entfernen.