Symbole, Zahlen und Hinweise: Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln und Düngern lesen sich wie ein Buch – wenn man sie denn versteht. Wir bringen Licht in den Dschungel der Bezeichnungen, Aufdrucke und Hinweise.
Handelsname, Wirkstoff bzw. Inhaltsstoffe, Hersteller und Anwendungsgebiet: Bestimmte Hinweise müssen als Informationen auf den Verpackungen stehen, andere sind dagegen praktische Hinweise und erleichtern den richtigen Umgang mit dem Dünger oder dem Pflanzenschutzmittel.
Wie wird das Mittel eigentlich ausgebracht?
Ob Dünger oder Pflanzenschutzmittel: für den Gärtner ist die Dosierung wichtig – schliesslich entfalten Pflanzenschutzmittel genau wie Dünger nur bei richtiger Konzentration ihre optimale Wirkung. Zu viel des Guten schadet sogar der Umwelt, zu wenig kann speziell bei Pflanzenschutzmitteln Resistenzen verursachen – die Schädlinge gewöhnen sich an das Mittel und es wirkt nach einiger Zeit nicht mehr.
Pflanzenschutzmittel gibt es als Konzentrat oder als anwendungsfertige Mittel mit dem Namenszusatz „AF“ und einem Spritzaufsatz auf der Flasche. Damit kann man das Mittel direkt aus der Flasche ausbringen. Sehr bequem, denn Anmischen einer Spritzbrühe und Hantieren mit dem Wirkstoffkonzentrat entfallen – auch Sprühdosen gehören dazu.
Wenn Sie ein Pflanzenschutzmittel als Fläschchen in kleinen Verpackungen kaufen, können Sie davon ausgehen, dass es sich um ein Konzentrat handelt, das Sie mit Wasser verdünnen müssen und mit einer Gartenspritze ausbringen. Das ist umständlicher, man kann aber eine wesentlich grössere Fläche behandeln, während AF-Produkte für einzelne Pflanzen geeignet sind.
Die Dosierung der Konzentrate ist wichtig, meist steht diese auf der Verpackung. Falls nicht, sehen Sie unbedingt in den Beipackzettel und setzen die Brühe auf keinen Fall nach dem Motto „Pi mal Daumen“ oder „Viel hilft viel“ an.
Vorsicht, reizend!
Auf manchen Pflanzenschutzmittelverpackungen – aber auch Rasendüngern mit eingebautem Moos- oder Unkrautvernichter – finden sich Gefahrensymbole wie das Ausrufungszeichen in einer weissen Raute. Damit werden gesundheitsschädliche oder giftige Inhaltsstoffe gekennzeichnet und man sollte beim Umgang mit den Produkten vorsichtig sein, die Packungen aber auch nur verschlossen lagern, damit weder Kinder noch Haustiere dran kommen können. Seit 2017 dürfen nur noch Mittel mit den neuen, international einheitlichen Symbolen verkauft werden.
Tragen Sie beim Ansetzen von Spritzbrühe generell Schutzhandschuhe, das ist der einzige Moment, wo Sie mit dem Konzentrat in Berührung kommen können. Beim Spritzen der Brühe sind lange Kleidung und feste Schuhe Pflicht. Wenn Sie einen mit Gefahrensymbolen gekennzeichneten Dünger ausbringen, tragen Sie ebenfalls Handschuhe und atmen keinen Staub ein.
Besonderheiten bei Pflanzenschutzmitteln
Informationen und Vorschriften zur Sicherheitsbekleidung im Beipackzettel sind zwar verpflichtend, sie werden aber meist nicht beachtet – schliesslich macht das Lesen ja Mühe. Die Hersteller schreiben daher möglichst viele Informationen wie Dosierung und andere Anwendungshinweise auf die Verpackung. Ganz wichtig ist die Wartezeit für Obst, Gemüse und Kräuter. Steht diese nicht auf der Packung, sehen Sie auf jeden Fall im Beipackzettel nach. Denn die Wartezeit ist die Zeit, die von der letzten Anwendung bis zur Ernte auf jeden Fall vergehen muss, damit das Erntegut unbelastet ist.
Sind Pflanzenschutzmittel oft abgelaufen?
Hab ich etwa alten Schrott gekauft? Pflanzenschutzmittel scheinen bei genauerem Hinsehen abgelaufen zu sein, das aufgedruckte Datum liegt immer in der Vergangenheit. Das ist aber in Ordnung, es handelt sich um das Produktionsdatum des Mittels. Entweder steht es explizit als Datum wie 15.6.2017 oder man findet eine Nummer wie 1052016. In dem Fall heißt das: zehnte Woche, fünfter Tag des Jahres 2016.
Das liegt am Zulassungsverfahren für die Pflanzenschutzmittel. Die Mittel bzw. deren Wirkstoffe werden immer für 10 Jahre zugelassen und dann erneut überprüft. Danach wird die Zulassung entweder verlängert oder sie läuft aus. Wird die Zulassung nicht erneuert, darf das Mittel noch maximal ein halbes Jahr lang verkauft und muss dann innerhalb eines weiteren Jahres verbraucht werden. Wird ein Wirkstoff dagegen komplett verboten – auch das kommt vor – erfolgt ein sofortiger Verkaufs- und Anwendungsstopp, die Mittel müssen entsorgt werden.
Pflanzenschutzmittel sind als Konzentrat 10 Jahre haltbar, anwendungsfertige Mittel – das sind die mit der Kennzeichnung „AF“ – behalten zwei Jahre lang ihre Wirkung. Bleiben in der Spritze Reste der fertig angesetzten Spritzbrühe über, bleiben diese vier Wochen lang wirksam. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie aber keine Reste überlassen, sondern mögliche Reste nach der Arbeit nochmals über die Pflanzen spritzen. Aber erst, sobald der erste Spritzbelag abgetrocknet ist. Zu gross ist die Gefahr, dass Sie nicht mehr wissen, was in der Spritze ist. Gefährliche Fehlanwendungen sind oft die Folge.
Biozide, also Schädlingsbekämpfungsmittel wie Fliegensprays, Ameisenmittel, Mäuseköder oder Grünbelagsentferner, haben ein aufgedrucktes Verfallsdatum. Die Mittel durchlaufen ein anderes Zulassungsverfahren als Pflanzenschutzmittel und werden in der Wohnung oder auf der Terrasse direkt gegen Schädlinge angewandt. Nicht im Garten und nicht an Pflanzen. Das ist vor dem Gesetzgeber ein grosser Unterschied.
Pflanzenschutzmittel wendet man dagegen immer direkt an der Pflanze gegen Schadorganismen an. Würde man ein Fliegenspray gegen Läuse an Rosen einsetzen, wendet man es in dem Fall als Pflanzenschutzmittel an – dafür ist es aber nicht zugelassen, es ist verboten. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass man Ameisenmittel im Rasen anwendet, also direkt an den Gräsern. Das darf man NUR mit einem Pflanzenschutzmittel und nicht mit einem Biozid. Eine Spitzfindigkeit – könnte man meinen – die falsche Anwendung und streng genommen sogar der Einsatz solcher nicht zugelassenen und damit verbotenen Mittel kann theoretisch ein Ordnungsgeld bedeuten.
Weitere Hinweise auf der Packung
Im Zuge der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird auch festgelegt, WER die Mittel WO anwenden darf. Denn nicht alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel darf man auch im Hausgarten anwenden. Auf der Verpackung ist daher der Hinweis „Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig“. Früher hieß es „Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig“.
Wenn man die Hinweise und die angegebene Konzentration beachtet, gelten die Mittel nach aktuellem Stand der Wissenschaft als unbedenklich für Anwender und Umwelt. Vergiftungen sind nur durch Missbrauch möglich. Kommt es dadurch zu Vergiftungserscheinungen, steht auf den Packungen oft die Notrufnummer der Giftnotrufzentrale.
Es ist verlockend und oft preiswerter, dennoch ist von Bestellungen aus dem Internet dringend abzuraten, besonders von Grosspackungen und Unkrautmitteln, die man verbotenerweise auf Auffahrten spritzen will. Damit holt man sich nicht ein vermeintliches Superschnäppchen ins Haus, sondern ein Problem. Kauf und Anwendung derartiger Mittel ist im Hausgarten nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Die Mittel sind oft giftiger, von zweifelhafter Herkunft und müssen sogar mit Schutzkleidung ausgebracht werden. Nach ein bis zwei Anwendungen merkt man, dass man die Flaschen nie leer bekommen wird, irgendwann werden einem die Gifte unheimlich und man entsorgt sie – ebenfalls verbotenerweise – im Müll.
Wirkstoffgruppen beachten und Resistenzen vermeiden
Die Art des Wirkstoffes ist doch unwichtig! Nicht ganz, das kann auch für den Hobbygärtner wichtig sein. Besonders Pilze können gegen ein Spritzmittel resistent werden, wenn man die Mittel mehrmals nacheinander anwenden muss. Um das auszuschliessen, sollten Sie bei länger andauernden Behandlungen ab und zu die Wirkstoffgruppe wechseln. Mittel einer Wirkstoffgruppe erkennt man an der identischen Namensendung: Ortiva (Compo) und Fungisan Rosen- und Gemüsepilzfrei (Neudorff) haben beide das Azoxystrobin als Wirkstoff. Als Ersatzmittel können Sie Duaxo (Compo) mit dem Wirkstoff Difenoconazol oder das Rosen-Pilzfrei Saprol (Celaflor) mit dem Wirkstoff Triticonazol spritzen. Die jeweiligen Wirkstoffe von Duaxo und Saprol enden beide auf „-azol – gehören also zur selben Wirkstoffgruppe und können in Rotation mit Mitteln gespritzt werden, deren Wirkstoffe auf „-in“ folgen.
Müssen alle Zielschädlinge abgebildet sein?
Viele Verbraucher richten sich danach: Auf Pflanzenschutzmittelverpackungen sind doch alle Schädlinge abgebildet, gegen die man das Mittel einsetzen kann und auf Düngerpackungen die Hauptkulturen, die man damit bevorzugt düngen kann.
Aber nicht alle! Das sind nur Symbolbilder und keine Inhaltsangabe. Auch wenn der betreffende Schädling nicht explizit abgebildet ist, kann das Mittel dagegen wirken und auch dafür zugelassen sein.
Wichtig ist die Art der Kultur: Das Mittel MUSS etwa für Zierpflanzen oder Fruchtgemüse zugelassen sein und es MUSS z.B. gegen saugende Schädlinge zugelassen sein. Ob die Läuse dann grüne oder rote Augen haben, ist egal.
Besonderheiten bei Düngern (weitere Informationen lesen Sie hier)
Auf der Verpackung steht, ob es sich um einen mineralischen, organischen oder mineralisch-organischen Dünger handelt. Fehlt diese Angabe, handelt es sich in der Regel um einen mineralischen Dünger.
Der Zahlencode des Düngens
Aufdrucke wie 6-5-7 verraten die Zusammensetzung des Düngers, die Zahlen stehen für die Hauptnährstoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium. Der Dünger besteht also aus 6 % Stickstoff (N), 5 % Phosphor (P) und 7 % Kalium (K). Oft steht in Klammern noch eine weitere Zahl. Das ist der Anteil von Magnesium (Mg). Die ausgewogene Verteilung der Hauptnährstoffe entlarvt diesen Dünger als Universaldünger.
Man braucht nicht für jede Kultur einen eigenen Dünger, die riesige Auswahl an Spezialdüngern ist als Entscheidungshilfe gedacht und soll dem unerfahrenen Gartenbesitzer bei der Auswahl helfen, wenn er nicht weiss, womit er z.B. seine Rosen düngen soll. Einen Rosendünger können Sie aber genauso gut für blühende Sträucher oder Stauden nehmen. Die Nährstoffzusammensetzung ist lediglich für Rosen optimiert.